Mehrleistungen bleiben Ihnen erhalten

Ab Januar 2011 muss die BKK Hoesch einen Zusatzbeitrag in Höhe von monatlich 15 Euro erheben.
Wichtig: Es bleiben Ihnen alle zusätzlichen Versorgungsangebote und Leistungen einschließlich unseres Bonussystems erhalten! Informieren Sie sich über unsere Mehrleistungen. Wir beraten Sie gern!
Ausgenommen von der Zahlung des Zusatzbeitrags sind folgende Personenkreise, soweit und solange sie über keine weiteren beitragspflichtigen Einnahmen verfügen:
- Empfänger von bestimmten Entgeltersatzleistungen (Krankengeld, Verletztengeld, Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld, Mutterschaftsgeld und Elterngeld)
- Teilnehmer an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Behinderte Menschen in anerkannten Werkstätten
- Wehr- und Zivildienstleistende
- Versicherte im freiwilligen sozialen bzw. ökologischen Jahr
- Auszubildende mit einem Entgelt bis zu 325 Euro oder in einer außerbetrieblichen Einrichtung
- beitragsfreie Rentenantragsteller
Sofern unsere Mitglieder durch den individuellen Bezug von Entgeltersatzleistungen zwischenzeitlich vom Zusatzbeitrag befreit sind, werden wir sich daraus ergebende Gutschriften ermitteln und verrechnen bzw. erstatten.
