Satzung der BKK Hoesch

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Satzung der BKK Hoesch als PDF
Satzung der BKK Hoesch Pflegekasse als PDF.
10. Nachtrag zur Satzung der BKK Hoesch vom 16. September 2008
Das Bundesversicherungsamt hat den 10. Nachtrag zur Satzung der BKK Hoesch vom
16. September 2008 genehmigt. Er tritt rückwirkend zum 2. April 2012 in Kraft.
Die Änderungen werden im Folgenden skizziert:
Im Zusammenhang mit dem Beschluss des Verwaltungsrates, die BKK Hoesch mit Wirkung zum 1. Oktober 2012 mit der BKK vor Ort zu vereinigen, haben beide Kassen vertraglich vereinbart, einen Kooperationsausschuss mit beratender Funktion einzurichten. Dieser Ausschuss besteht aus jeweils zwei Versichertenvertretern und zwei Arbeitgebervertretern beider Kassen.
In § 2 der Satzung wurde das Aufgabenspektrum des Verwaltungsrates um die Aufgabe erweitert, über Vorschläge des Kooperationsausschusses zu beschließen.
Im neuen § 2b der Satzung finden sich die rechtliche Grundlage für den
Kooperationsausschuss sowie die ihm obliegenden Aufgaben.
Die Neufassung der Satzung kann in den Geschäftsräumen der Betriebskrankenkasse während der üblichen Geschäftsstunden eingesehen werden.
9. Nachtrag zur Satzung der BKK Hoesch vom 16. September 2008
Das Bundesversicherungsamt hat den 9. Nachtrag zur Satzung der BKK Hoesch vom 16. September 2008 genehmigt. Er tritt rückwirkend zum 1. April 2012 in Kraft.
Die Änderungen werden im Folgenden skizziert:
Durch das Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze wurden § 242 Abs. 4 und Abs. 5 SGB V geringfügig geändert. Diese Änderungen wurden in § 10 der Satzung übernommen.
In § 15c der Satzung werden die Voraussetzungen für den Wahltarif Selbstbehalt geregelt. Nachdem das Bundessozialgericht am 8. November 2011 entschieden hat, dass sich Selbstbehalttarife nur an Mitglieder richten dürfen und eine Einbeziehung von Familienversicherten unzulässig ist, musste § 15c entsprechend angepasst werden.
In § 15i der Satzung, der die Voraussetzungen für den Wahltarif Krankengeld regelt, wurden die Übergangsbestimmungen, die sich auf den Stichtag 31. Juli 2009 beziehen, wegen Zeitablauf gestrichen.
Gestrichen wurde § 17a der Satzung, da das Projekt „Persönliche elektronische Gesundheitsakte“ nicht realisiert wurde.
Die Neufassung der Satzung kann in den Geschäftsräumen der Betriebskrankenkasse während der üblichen Geschäftsstunden eingesehen werden.
