Was kann die neue Gesundheitskarte?

- Von Beginn an werden auf der Karte Ihre so genannten administrativen Daten gespeichert sein. Dazu gehören Patientenname, Geburtsdatum, Versicherten- und Zuzahlungsstatus, Anschrift und die Krankenkasse. Diese Daten werden unter anderem für Abrechnungszwecke verwendet.
Neu ist, dass diese Versichertendaten nicht nur wie bisher auf der Karte gespeichert sind, sondern in einem nächsten Schritt auch in einem Online-Verfahren beim Arztbesuch abgeglichen und ggf. aktualisiert werden können. Damit kann die Karte immer auf dem aktuellen Stand gehalten werden, wenn sich z. B. Ihre Adresse oder Ihr Nachname ändert. - Gleichzeitig kann die Karte ein papierloses Rezept übertragen, das so genannte elektronische Rezept. Das erleichtert vor allem die Verwaltung und Abrechnung der jährlich rund 800 Millionen Rezepte.
- Zudem ist bei gesetzlich Versicherten auf der Rückseite der Karte die Europäische Krankenversichertenkarte aufgedruckt. Sie ermöglicht den Versicherten im Krankheitsfall eine unbürokratische medizinische Behandlung im europäischen Ausland.
- Diese Funktionen der neuen Karte sind für die gesetzlich Versicherten verpflichtend.
Alles auf einer Karte - aber nur wer's möchte!
Wenn der Versicherte/Patient es möchte, kann er zukünftig auch freiwillig medizinische Daten mithilfe der eGK speichern lassen. Sie sind sozusagen das Herzstück der eGK. Dazu gehören u. a. der elektronische Arztbrief, die elektronische Patientenakte oder eine Arzneimitteltherapiesicherheitsprüfung.
Wenn Versicherte es wünschen, können sie zudem auch so genannte Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte speichern: Informationen zu Arzneimittelunverträglichkeiten, Allergien, chronischen Erkrankungen oder wichtigen operativen Eingriffen, z. B. Herzschrittmacher. Angehörige und Ärzte, die im Notfall kontaktiert werden sollen, können ebenfalls vermerkt werden.
