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29.07.2010
Unterstützung bei Behandlungsfehlern

Unterstützung bei Behandlungsfehlern

Ärztin mit Röntgenbild

Die Gesundheitsversorgung in Deutschland steht auf einem anerkannt hohen Niveau. Neben der qualifizierten medizinischen Ausbildung der Ärzteschaft wird insbesondere auf die Qualitätssicherung ärztlicher Berufsausübung großen Wert gelegt. Trotzdem kann es zu Fehldiagnosen und Behandlungsfehlern kommen, wobei darauf hinzuweisen ist, dass nicht immer dann, wenn der gewünschte Behandlungserfolg ausbleibt, ein verschuldeter ärztlicher Behandlungsfehler vorliegt. In Fällen einer fehlerhaften Behandlung oder unzureichenden Aufklärung stehen dem Patienten Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche zu. Bei Schäden, die durch Arzneimittel oder durch ein Medizinprodukt (z. B. Röntgengerät) verursacht worden sind, können auch Ansprüche gegen den pharmazeutischen Unternehmer bzw. den Hersteller bestehen.

Die BKK Hoesch unterstützt Sie bei der Verfolgung von Schadenersatzansprüchen, die Ihnen aufgrund von Behandlungsfehlern zustehen. Wie weit wir Sie unterstützen können, hängt vom Einzelfall ab. Die Möglichkeiten reichen von einer bloßen Beratung über die Einsicht in die BKK-Unterlagen bis zur Beauftragung von Gutachtern im beiderseitigen Interesse.

Bei ärztlichen Behandlungsfehlern gilt: Der Kläger hat grundsätzlich die Beweislast. Dabei tauchen oftmals schwierige Sachverhaltsfragen auf, die durch medizinische Sachverständige zu klären sind. Unser Ansprechpartner für medizinische Fragestellungen ist vor allem der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK). Dadurch ist es uns möglich, die ggf. notwendigen Gutachten einzuholen.

Behandlungsfehler - was können Sie tun?

  • Wenn Sie mit der Behandlung oder dem Behandlungserfolg durch Ihren Arzt nicht zufrieden sind, sollten Sie zuerst mit ihm sprechen, um eventuelle Missverständnisse auszuräumen.
  • Zum Gespräch mit Ihrem Arzt sollten Sie sich von einer Person Ihres Vertrauens begleiten lassen.
  • Führt das Gespräch nicht zur Einigung, sollten Sie ein Protokoll aus dem Gedächtnis erstellen, das Auskunft darüber gibt, wie die Behandlung abgelaufen ist und wo der Mediziner Ihrer Ansicht nach Fehler gemacht hat.
  • Notieren Sie: Namen und Anschriften von möglichen Zeugen (Partnerin, Partner, Verwandte o. Ä.), von behandelnden und von Ihnen aufgesuchten Ärzten, listen Sie die Behandlungs- und Untersuchungstermine auf.
  • Versuchen Sie, Ihre Behandlungsakten bei dem Arzt oder der Klinik, der/die Sie fehlerhaft behandelt hat, zu beschaffen, und lassen Sie sich die Vollständigkeit der Unterlagen bestätigen. Sie haben ein Recht auf die Herausgabe der Unterlagen! Doch auch hier hilft Ihnen die BKK, falls Sie konkrete Hilfe benötigen.
  • Informieren Sie uns frühzeitig und möglichst bevor Sie rechtliche Schritte einleiten.

Gerade der letzte Punkt ist wichtig, denn ein Patient, der seine Ansprüche gegenüber dem Arzt durchsetzen will, muss dies nicht zwangsläufig vor Gericht tun. Die meisten Schadenersatz-Streitfälle werden außergerichtlich von den Gutachter- und Schlichtungskommissionen der Ärztekammern geregelt.

Außergerichtliche Einigungen haben den Vorteil, dass sie für den Patienten ganz oder zum Großteil kostenlos sind.