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Gefährliche Mischung: Energydrinks und Alkohol
Aufgrund von Todesfällen im Zusammenhang mit Energydrinks und Alkohol, aber auch mit intensivem Sport hat das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung bereits 2002 einen zusätzlichen Warnhinweis auf Energygetränken empfohlen. „Der Konsum von Energydrinks zusammen mit Alkohol kann gefährliche Kreislaufprobleme auslösen. Denn die Inhaltsstoffe der Energydrinks wie Koffein, Taurin und Glucuronolacton wirken auf die gleichen Organsysteme wie der Alkohol (z.B. Herzkreislaufsystem, vegetatives Nervensystem) und führen zu einer gegenseitigen Wirkungsverstärkung. Zusätzlich fühlen sich Jugendliche, die sich ohnehin bisweilen überschätzen, aufgrund des Koffeingehalts noch leistungsstark trotz Alkoholgenuss“, warnt Dr. Wolf-Rüdiger Horn, Suchtbeauftragter des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte. Eltern sollten ihre heranwachsenden Kinder über die gesundheitlichen Risiken aufklären und sie zur Selbstverantwortlichkeit erziehen. Verbote allein sind wirkungslos.
Solange Trinken für Jugendliche „cool“ und kaum mit Gesundheitsrisiken verbunden erscheint, haben sie einen Anreiz. Und dazu trägt auch die Werbung bei. In den skandinavischen Ländern ist Alkoholwerbung im Fernsehen beispielsweise ganz verboten. Das Sponsoring von Sportveranstaltungen durch Produzenten von alkoholischen Getränken ist in Europa nur in Deutschland, Frankreich und Irland erlaubt.
Viele Jugendliche in Deutschland trinken bereits mit 13 Jahren Alkohol, jeder fünfte 14-Jährige bereits wöchentlich. Deshalb sollte Einzelhandel und Gastronomie auch zur Faschingszeit keine Ausnahme machen: Nach dem Jugendschutzgesetz dürfen Bier und Wein nur an über 16-Jährige, Spirituosen nur an über 18-Jährige verkauft werden.
Pressemitteilung BVKJ
