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29.07.2010

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BKK Hoesch für Studenten – Tipps für Studenten

BKK Hoesch für Studenten – Tipps für Studenten

Als Student in Deutschland müssen Sie krankenversichert sein.

Notwendige Voraussetzung für die Einschreibung an einer Hochschule ist daher der Nachweis eines Versicherungsschutzes. Diesen Nachweis erhalten Sie vor Ihrer Einschreibung von unserer BKK.

Aufgrund persönlicher Umstände des Studenten kann der Versicherungsschutz unterschiedlich aussehen:

Familienversicherung bei Studenten

Studierende, die bei einem in der gesetzlichen Krankenkasse versicherten Familienmitglied (Vater, Mutter, Ehegatte) mitversichert sind, zahlen keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Sie sind beitragsfrei mitversichert. Die Mitversicherung bei einem Elternteil ist grundsätzlich nur bis zum vollendeten 25. Lebensjahr möglich. Eine Wehr- oder Zivildienstzeit verlängert die Familienversicherung um die Dienstpflichtzeit.

Voraussetzung für die Familienversicherung ist, dass der Familienangehörige kein Gesamteinkommen hat, das den Betrag von monatlich 365 Euro (bei geringfügiger Beschäftigung 400 Euro / Geringfügigkeitsgrenze 2010) überschreitet.

Krankenversicherung der Studenten (KVdS)

Ist der Student nicht familienversichert, besteht Kranken- und Pflegeversicherungspflicht in der Krankenversicherung der Studenten. Diese Versicherung ist beitragspflichtig.

Der "Studentenbeitrag" , der erhoben wird, ist ein Sondertarif. Dieser ist ausschließlich Studenten vorbehalten, die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule ordentlich eingeschrieben sind.

Die monatlichen Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ergeben sich aus dem nach dem BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) festgelegten Betrag, der als beitragspflichtige Einnahme der StudentInnen an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen angenommen wird: 512 Euro.

Alle Werte gelten auch für krankenversicherungspflichtige PraktikantInnen und für "zur Berufsausbildung Beschäftigte ohne Arbeitsentgelt" und sind einheitlich für alle Bundesländer.

Beiträge für das Wintersemester 2009/2010

Beitrag zur Krankenversicherung 53,40 Euro (monatlich)  
Beitrag zur Pflegeversicherung 9,98 Euro (monatlich) 11,26 Euro (für kinderlose Studenten ab 23 Jahren)

Voraussetzung für die KVdS

  • der/die Student/in ist an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule ordentlich immatrikuliert.
  • das 30. Lebensjahr oder das 14. Fachsemester wurde noch nicht vollendet.
  • eine beitragsfreie Familienversicherung ist nicht möglich oder ausgeschlossen.

Freiwillige Krankenversicherung

Studenten, die aus der Versicherungspflicht ausgeschieden sind, haben die Möglichkeit, sich freiwillig zu versichern. Voraussetzung ist hier, dass unmittelbar vor dem Auscheiden aus der KVdS eine ununterbrochene Versicherung über 12 Monate  oder in den letzten 5 Jahren für mindestens 24 Monate in einer gesetzlichen Krankenkasse bestand. Die Fortsetzung der Mitgliedschaft muss innerhalb von 3 Monaten nach dem Ausscheiden aus der vorherigen Krankenversicherung angezeigt werden. Dies gilt gleichermaßen beim Ausscheiden aus einer Familienversicherung.

Diese Frist ist eine Ausschlussfrist. Wird sie verpasst, kann keine freiwillige Versicherung mehr durchgeführt werden.

Mindestbeiträge zur freiwilligen Krankenversicherung

zur Krankenversicherung 121,79 Euro  
zur Pflegeversicherung 16,61 Euro 18,74 Euro (Kinderlose)