Informationen für Selbstständige und Freiberufler

Wir zählen bereits eine große Anzahl Selbständiger und Freiberufler zu unseren Kunden und würden uns freuen, Sie auch in unserer Versichertengemeinschaft begrüßen zu dürfen.
Hier erhalten Sie einen ersten Überblick und Informationen zu unserer BKK.
Die Beitragshöhe richtet sich bei hauptberuflich selbständig Tätigen nach ihren Einnahmen zum Lebensunterhalt und den nachfolgend angegebenen Beitragssätzen zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Zu den Einnahmen zum Lebensunterhalt gehören alle Einnahmen und Geldmittel, die das Mitglied zum Lebensunterhalt verbraucht oder verbrauchen könnte, ohne Rücksicht auf die steuerliche Behandlung. Hierzu zählen u.a. die Einnahmen aus der selbständigen Tätigkeit, aus Vermietung und Verpachtung sowie aus Kapitalerträgen.
Sofern der Ehegatte privat versichert ist, sind auch dessen Einkünfte bei der Berechnung der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zu berücksichtigen.
Die Einnahmen zum Lebensunterhalt sind maximal bis zur monatlichen Beitragsbemessungsgrenze von 3.750 Euro (2010) heranzuziehen. Werden niedrigere Einnahmen nachgewiesen, sind diese, mindestens aber ein Betrag von monatlich 1.916,25 Euro (2010) zugrundezulegen.
Zur Beitragseinstufung benötigen wir in jedem Fall Ihren letzten Einkommensteuerbescheid.
Unsere Beitragssätze
| ab 1.1.2010 | |
| ermäßigter Beitragssatz | 14,3 Prozent |
| Beitragssatz zur Pflegeversicherung | 1,95 Prozent mit Kind |
| 2,20 Prozent ohne Kind |
Unter Zugrundelegung der aktuellen Beitragssätze ergeben sich ab 1.1.2010 folgende monatlichen Beiträge:
Mindestbeitrag
| (mit Kind) | (ohne Kind) | |
| Krankenversicherung | 274,02 Euro | 274,02 Euro |
| Pflegeversicherung | 37,37 Euro | 42,16 Euro |
| Gesamt | 311,39 Euro | 316,18 Euro |
Höchstbeitrag
| (mit Kind) | (ohne Kind) | |
| Krankenversicherung | 536,25 Euro | 536,25 Euro |
| Pflegeversicherung | 73,13 Euro | 82,50 Euro |
| Gesamt | 609,38 Euro | 618,75 Euro |
Mindestbeitrag für Existenzgründer
Bei Anspruch auf einen monatlichen Existenzgründerzuschuss wird bei Nachweis niedrigerer Einnahmen als monatlich 3.750 Euro (2010) mindestens ein Betrag von monatlich 1.277,50 Euro (2010) zugrunde gelegt.
| (mit Kind) | (ohne Kind) | |
| Krankenversicherung | 182,68 Euro | 182,68 Euro |
| Pflegeversicherung | 24,91 Euro | 28,11 Euro |
| Gesamt | 207,59 Euro | 210,79 Euro |
Die Versicherung als Selbständiger beinhaltet keinen Anspruch auf Krankengeld.
Die BKK Hoesch bietet einen Wahltarif "Krankengeld" an. Einzelheiten können Sie direkt erfragen unter johanna.hoeppner(at)bkkhoesch(dot)de.
