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07.02.2012

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Selbstständige und Freiberufler

Selbstständige und Freiberufler

Wir zählen bereits eine große Anzahl Selbständiger und Freiberufler zu unseren Kunden und würden uns freuen, Sie auch in unserer Versichertengemeinschaft begrüßen zu dürfen.

Hier erhalten Sie einen ersten Überblick und Informationen zu unserer BKK.

Die Beitragshöhe richtet sich bei hauptberuflich selbständig Tätigen nach ihren Einnahmen zum Lebensunterhalt und den nachfolgend angegebenen Beitragssätzen zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Zu den Einnahmen zum Lebensunterhalt gehören alle Einnahmen und Geldmittel, die das Mitglied zum Lebensunterhalt verbraucht oder verbrauchen könnte, ohne Rücksicht auf die steuerliche Behandlung. Hierzu zählen u.a. die Einnahmen aus der selbständigen Tätigkeit, aus Vermietung und Verpachtung sowie aus Kapitalerträgen.

Sofern der Ehegatte privat versichert ist, sind auch dessen Einkünfte bei der Berechnung der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zu berücksichtigen.

Die Einnahmen zum Lebensunterhalt sind maximal bis zur monatlichen Beitragsbemessungsgrenze von 3.825 Euro (2012) heranzuziehen. Werden niedrigere Einnahmen nachgewiesen, sind diese, mindestens aber ein Betrag von monatlich 1.968,75 Euro zugrundezulegen.

Zur Beitragseinstufung benötigen wir in jedem Fall Ihren letzten Einkommensteuerbescheid.

Bundeseinheitliche Beitragssätze ab 1. Januar 2012

ermäßigter Beitragssatz 14,9 Prozent
Beitragssatz zur Pflegeversicherung 1,95 Prozent mit Kind
  2,20 Prozent ohne Kind

Unter Zugrundelegung der aktuellen Beitragssätze ergeben sich ab 1.1.2012 folgende monatlichen Beiträge:

Mindestbeitrag

  (mit Kind) (ohne Kind)
Krankenversicherung 293,34 Euro 293,34 Euro
Pflegeversicherung 38,39 Euro 43,31 Euro
Gesamt 331,73 Euro 336,65 Euro

Höchstbeitrag

  (mit Kind) (ohne Kind)
Krankenversicherung 569,93 Euro 569,93 Euro
Pflegeversicherung 74,59 Euro 84,15 Euro
Gesamt 644,52 Euro 654,08 Euro

Mindestbeitrag für Existenzgründer

Bei Anspruch auf einen monatlichen Existenzgründerzuschuss wird bei Nachweis niedrigerer Einnahmen als monatlich 3.825 Euro (2012) mindestens ein Betrag von monatlich 1.312,50 Euro zugrunde gelegt.

  (mit Kind) (ohne Kind)
Krankenversicherung 195,56 Euro 195,56 Euro
Pflegeversicherung 25,89 Euro 28,88 Euro
Gesamt 221,15 Euro 224,44 Euro

Die Versicherung als Selbständiger beinhaltet keinen Anspruch auf Krankengeld.

Die BKK Hoesch bietet einen Wahltarif "Krankengeld" an. Einzelheiten können Sie direkt erfragen unter Johanna Hoeppner.