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29.07.2010

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Informationen für Selbstständige und Freiberufler

Informationen für Selbstständige und Freiberufler

Wir zählen bereits eine große Anzahl Selbständiger und Freiberufler zu unseren Kunden und würden uns freuen, Sie auch in unserer Versichertengemeinschaft begrüßen zu dürfen.

Hier erhalten Sie einen ersten Überblick und Informationen zu unserer BKK.

Die Beitragshöhe richtet sich bei hauptberuflich selbständig Tätigen nach ihren Einnahmen zum Lebensunterhalt und den nachfolgend angegebenen Beitragssätzen zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Zu den Einnahmen zum Lebensunterhalt gehören alle Einnahmen und Geldmittel, die das Mitglied zum Lebensunterhalt verbraucht oder verbrauchen könnte, ohne Rücksicht auf die steuerliche Behandlung. Hierzu zählen u.a. die Einnahmen aus der selbständigen Tätigkeit, aus Vermietung und Verpachtung sowie aus Kapitalerträgen.

Sofern der Ehegatte privat versichert ist, sind auch dessen Einkünfte bei der Berechnung der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zu berücksichtigen.

Die Einnahmen zum Lebensunterhalt sind maximal bis zur monatlichen Beitragsbemessungsgrenze von 3.750 Euro (2010) heranzuziehen. Werden niedrigere Einnahmen nachgewiesen, sind diese, mindestens aber ein Betrag von monatlich 1.916,25 Euro (2010) zugrundezulegen.

Zur Beitragseinstufung benötigen wir in jedem Fall Ihren letzten Einkommensteuerbescheid.

Unsere Beitragssätze

  ab 1.1.2010
ermäßigter Beitragssatz 14,3 Prozent
   
Beitragssatz zur Pflegeversicherung 1,95 Prozent mit Kind
  2,20 Prozent ohne Kind

Unter Zugrundelegung der aktuellen Beitragssätze ergeben sich ab 1.1.2010 folgende monatlichen Beiträge:

Mindestbeitrag

  (mit Kind) (ohne Kind)
Krankenversicherung 274,02 Euro 274,02 Euro
Pflegeversicherung 37,37 Euro 42,16 Euro
Gesamt 311,39 Euro 316,18 Euro

Höchstbeitrag

  (mit Kind) (ohne Kind)
Krankenversicherung 536,25 Euro 536,25 Euro
Pflegeversicherung 73,13 Euro 82,50 Euro
Gesamt 609,38 Euro 618,75 Euro

Mindestbeitrag für Existenzgründer

Bei Anspruch auf einen monatlichen Existenzgründerzuschuss wird bei Nachweis niedrigerer Einnahmen als monatlich 3.750 Euro (2010) mindestens ein Betrag von monatlich 1.277,50 Euro (2010) zugrunde gelegt.

  (mit Kind) (ohne Kind)
Krankenversicherung 182,68 Euro 182,68 Euro
Pflegeversicherung 24,91 Euro 28,11 Euro
Gesamt 207,59 Euro 210,79 Euro

Die Versicherung als Selbständiger beinhaltet keinen Anspruch auf Krankengeld.

Die BKK Hoesch bietet einen Wahltarif "Krankengeld" an. Einzelheiten können Sie direkt erfragen unter johanna.hoeppner(at)bkkhoesch(dot)de.