Das Wichtigste für Rentenantragssteller und Rentner

Wir bieten Ihnen auch als Rentner alle Vorteile einer modernen gesetzlichen Krankenkasse. Sie kommen in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) in den Genuss aller Stärken der BKK Hoesch, denn wir möchten, dass Sie auch diesen Lebensabschnitt gesund (er)leben.
Bin ich als Rentner krankenversichert?
Sobald Sie einen Rentenantrag stellen, werden Sie als Rentenantragsteller bzw. nach Zubilligung der Rente als Rentner Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung.
Allerdings ist eine gewisse Vorversicherungszeit in der gesetzlichen Krankenversicherung vorgeschrieben. Diese ist bereits erfüllt, wenn Sie 90 Prozent der zweiten Hälfte Ihres Berufslebens in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren.
Folgende Versicherungszeiten werden dabei berücksichtigt:
- Zeiten einer eigenen Mitgliedschaft
- Zeiten der Familienversicherung
- Zeiten einer Versicherung in der Sozialversicherung oder der Freiwilligen Krankheitskostenversicherung der DDR, ggf. auch ausländische Versicherungszeiten
Sind Sie bereits als Rentner oder Rentenantragsteller pflichtversichert, bleiben Sie dies auch weiterhin.
Solange Sie Arbeitslosengeld beziehen oder hauptberuflich selbständig tätig sind, können Sie nicht Mitglied der Krankenversicherung der Rentner werden.
Ich habe die Vorversicherungszeit nicht erfüllt, was nun?
Auch in diesem Fall brauchen Sie nicht auf unsere umfassenden Leistungen zu verzichten, denn wir bieten Ihnen eine freiwillige Mitgliedschaft an!
Wenn Sie
- unmittelbar vorher 12 Monate ununterbrochen
oder
- in den letzten fünf Jahren 24 Monate
in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren, können Sie uns Ihren Beitritt innerhalb von drei Monaten nach Ende Ihrer Pflicht- oder Familienversicherung erklären. Als Vorversicherungszeiten für die freiwillige Mitgliedschaft zählen Zeiten einer freiwilligen Mitgliedschaft, einer Pflichtmitgliedschaft und einer Familienversicherung.
Besteht bei der Rentenantragstellung keine eigene Krankenversicherung oder Familienversicherung, so können Sie im Allgemeinen nicht mehr freiwilliges Mitglied der BKK Hoesch werden. Wünschen Sie weitere Informationen zu diesem Thema, beraten wir Sie gern.
