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10.09.2010
Versicherungsschutz für die ganze Familie

Versicherungsschutz für die ganze Familie

Familie unter einem Baun

Unsere Betriebskrankenkasse bietet Versicherungsschutz für die ganze Familie. Ohne zusätzliche Beitragszahlung sind der Ehegatte sowie die Kinder bis 17 Jahre mitversichert. Für Kinder, die sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden, besteht der Anspruch bis 24
Jahre. Der Anspruch verlängert sich um den Zeitraum, um den eine Schul- oder
Berufsausbildung wegen Erfüllung des gesetzlichen Grundwehrdienstes oder Zivildienstes unterbrochen bzw. verzögert wurde. Ist das Kind wegen einer Behinderung außerstande, sich selbst zu unterhalten, entfällt jegliche Altersgrenze. Jugendliche im Alter von 18 bis 22 Jahren sind auch dann als Angehörige versichert, wenn sie nicht erwerbstätig sind.
Dies gilt auch für die Kinder von familienversicherten Kindern (Enkel). Auch Stiefkinder und Enkel, die das Mitglied überwiegend unterhält, sind familienversichert. Pflegekinder und zur Adoption vorgesehene Kinder gehören ebenfalls zu den anspruchsberechtigten Angehörigen.
Ehegatten und Kinder, auf die sich die Familienversicherung nicht oder nicht mehr erstreckt, können selbst Mitglied der Betriebskrankenkasse werden.

Eigenständige Versicherung

Die Familienversicherung ist eine eigenständige Versicherung. Die Angehörigen haben die gleiche rechtliche Stellung wie die Mitglieder. Sie können Leistungen selbst beantragen und in Anspruch nehmen. Vom Leistungsanspruch ausgenommen sind Familienangehörige, die eigene Einnahmen zum Lebensunterhalt von jeweils mehr als 365 Euro im Monat beziehen. Für Familienangehörige, die ausschließlich Einnahmen aus einer geringfügigen Beschäftigung erzielen, beträgt das zulässige Gesamteinkommen 400 Euro. Kinder können dann nicht mitversichert sein, wenn bei Verheirateten ein Elternteil nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist und ein Monatseinkommen von mehr als 4.162,50 Euro hat, das gleichzeitig höher als das Einkommen des versicherten Elternteils ist. Für Arbeitnehmer, die am 31.12.2002 bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen mit einem der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbaren Versicherungsvertrag versichert waren, beträgt die Einkommensgrenze 3.750 Euro. Dabei bleiben Zuschläge, die mit Rücksicht auf den Familienstand gezahlt werden, unberücksichtigt. Voraussetzung für die Leistungen aus der Familienversicherung ist auch, dass der Angehörige keinen Anspruch gegenüber einer anderen Krankenkasse hat.

Bei mehrfachen Ansprüchen aus der Familienversicherung (Vater und Mutter sind zum Beispiel selbst versichert) wählen die Eltern die für die Familienversicherung zuständige Krankenkasse. Ein erneutes Wahlrecht kann jederzeit ausgeübt werden.

Nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz haben auch Lebenspartner gleichen Geschlechts Ansprüche im Rahmen der Familienversicherung. Unter den oben genannten Voraussetzungen können auch sie – und ihre Kinder – familienversichert sein, wenn sie in einer „eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft“ leben. Die Lebenspartner werden dann Ehegatten gleichgestellt.