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07.02.2012
Wichtige Unterlagen für's Berufsleben

Wichtige Unterlagen für's Berufsleben

Junge Frau hält Mappe in den Händen

Wenn für Sie die Ausbildung beginnt, werden Sie automatisch Mitglied in den unterschiedlichen Zweigen der Sozialversicherung: Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. In der Krankenversicherung endet die kostenlose Familienversicherung. Die Konsequenz: Sie müssen nun selbst für Ihre Krankenversicherung sorgen. Hier helfen wir Ihnen ganz unbürokratisch. Einfach die Erklärung ausfüllen und unterschrieben wieder an uns zurück - das war's schon. Damit übernehmen wir für Sie einige Aufgaben.

 

  • Wir beantragen für Sie den Sozialversicherungsausweis. Diesen bekommen Sie dann vom Rentenversicherungsträger zugeschickt. Sie können ihn schon vorab bei uns beantragen, so dass Sie rechtzeitig alle wichtigen Unterlagen vor dem Start ins Berufsleben beisammen haben.
  • Wir beglaubigen kostenfrei Dokumente im Zusammenhang mit Ihren Bewerbungsunterlagen.
  • Wir informieren Ihren Arbeitgeber über Ihre Mitgliedschaft in unserer Krankenkasse.
  • Wussten Sie schon: Wer über das 17. Lebensjahr hinaus zur Schule gegangen ist, kann diese Zeit bis zum Schulabschluss (maximal drei Jahre) als „Anrechnungszeit“ dem Rentenversicherungsträger melden. Dies kann dann im Alter die Rente erhöhen. Die Schulzeitbescheinigung können Sie hier downloaden. Wichtig: Lassen Sie sich Ihre Angaben von Ihrer früheren Schule/Bildungsstätte bestätigen.

Weitere Formalitäten

  • Ärztliche Bescheinigung: Jugendliche unter 18 Jahren müssen belegen, dass sie der Ausbildung gesundheitlich gewachsen sind. Die Bescheinigung stellt der Betriebsarzt oder der Hausarzt aus.
  • Lohnkonto: Für die Gehaltsüberweisung benötigen Sie ein eigenes Konto. Die meisten Banken bieten Schülern und Auszubildenden ein kostenloses Girokonto.
  • Lohnsteuerkarte: Gegen Vorlage des Personalausweises stellt die zuständige Stadt- oder Gemeindeverwaltung die Lohnsteuerkarte aus. Sie muss dem Ausbildungsbetrieb vorliegen.
  • Vermögenswirksame Leistungen: Auszubildende haben Anspruch auf staatliche Förderung beim Aufbau eines Vermögens. In der Regel beteiligt sich der Arbeitgeber an der Sparprämie. Ob und wie viel Vermögenswirksame Leistungen (VL) Sie bekommen, steht im Ausbildungsvertrag. Informationen gibt es bei Banken, Bausparkassen und Versicherungsgesellschaften.