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Gutachten kritisiert private Krankenversicherung
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Einmal PKV - immer PKV

… das ist der Grundsatz, den sich jeder merken sollte, der von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln will.
Ab Beginn des Jahres 2011 macht es der Gesetzgeber freiwillig Versicherten erheblich einfacher, in die PKV zu wechseln. Gleichzeitig sinkt die Versicherungspflichtgrenze – also der Einkommensbetrag, ab dem ein Wechsel möglich ist.
Sicher werden viele freiwillig versicherte Mitglieder daher ins Grübeln kommen. Aber Vorsicht! – Es ist nicht alles Gold, was glänzt. Denn die Argumente und Verlockungen der PKV-Werbung sind oft Halbwahrheiten. Zum Beispiel ist der niedrige Beitrag zur PKV nur das „Einstiegsmodell“ für junge Menschen ohne Angehörige.
Menschen mit Weitblick sollten sich daher fragen, was die Zukunft bringt. Familienzuwachs heißt für Versicherte in der PKV: Ausgabenzuwachs. Und natürlich steigen die Beiträge in der PKV mit zunehmendem Alter.
Der Schritt in die PKV ist in der Regel endgültig. Denn eine Rückfahrkarte in die gesetzliche Krankenversicherung gibt es höchst selten.
Vorteile der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf einem Blick
Vorteil Leistungsanspruch: Bei Eintritt in die gesetzliche Krankenkasse besteht ein sofortiger Leistungsanspruch. In der privaten Versicherung gilt eine dreimonatige Wartezeit.
Vorteil Kostenerstattung: Die ärztliche Behandlung in der GKV erfolgt über sogenannte Vertragsärzte. Alle Behandlungen und Untersuchungen, die im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten sind, werden im vollen Umfang bezahlt. In der PKV herrscht freie Arztwahl unter allen niedergelassenen Ärzten. Die Kosten für alle medizinisch notwendigen Maßnahmen werden übernommen. Zusatzuntersuchungen werden allerdings nur dann bezahlt, wenn sie im gewählten Tarif enthalten sind.
Vorteil Familienversicherung: Ein großes Plus für die gesetzliche Krankenversicherung ist die Familienversicherung. Ehepartner und Kinder, ohne eigenes Einkommen, sind in der Familienversicherung mitversichert. Für Kindern gilt dies bis zum 23. Lebensjahr (Studenten, Wehrpflicht- und Zivildienstleistende bis 25 Jahre). In der PKV muss jedes Mitglied einzeln versichert werden.
Vorteil Kostenübernahme: Bei den gesetzlich Versicherten rechnet der Arzt die Kosten nach einer Behandlung direkt mit der Krankenkasse ab. PKV Versicherte erhalten nach einem Arztbesuch eine Rechnung direkt vom Arzt. Diese muss zunächst vom Versicherten selbst bezahlt werden. Erst nach der Einreichung bei der Versicherung bekommt er die Kosten erstattet. Doch eine hundertprozentige Kostenübernahme findet oft nicht statt.
Vorteil beitragsfreie Zeit: Ein weiterer Vorteil für eine gesetzliche Krankenversicherung ist die beitragsfreie Zeit. Erhält der GKV Versicherte Krankengeld, Mutterschutzgeld oder Elterngeld ist er von den Beiträgen befreit. Im Unterschied zur GKV gibt es bei der PKV keine beitragsfreie Zeit.
Vorteil Krankengeld: Im Krankheitsfall zahlt der Arbeitgeber sechs Wochen lang Lohnfortzahlung. Anschließend zahlt die Krankenkasse Krankengeld in Höhe von 70 Prozent vom Bruttogehalt. Dabei dürfen aber 90 Prozent des Netto-Arbeitsentgeldes nicht überschritten werden. Bei der Erkrankung eines Kindes, unter zwölf Jahren, wird von der Kasse ebenfalls Krankengeld gewährt. Dies ist begrenzt auf zehn Tage pro Jahr und Kind. Alleinstehenden werden 20 Tage bewilligt. In der PKV wird Krankentagegeld bezahlt und ist abhängig vom vereinbarten Tarif. Bei Erkrankung des Kindes besteht kein Anspruch auf Krankengeld.
Vorteil Haushaltshilfe: In der GKV werden Haushaltshilfen bei Klinik- oder Kurauf-enthalten von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt, wenn der Partner berufstätig ist und ein Kind unter zwölf Jahren oder ein behindertes Kind im Haushalt lebt. In der PKV werden in der Regel die Kosten für die Haushaltshilfe nicht übernommen.
Vorteil Gesundheitsförderung: Ein weiterer Vorteil in der GKV versichert zu sein, betrifft die Gesundheitsförderung. Die gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet Angebote zur individuellen wie zur betrieblichen Gesundheitsförderung anzubieten bzw. zu bezuschussen. In der PKV dagegen gibt es keine Angebote zur individuellen und betrieblichen Gesundheitsförderung.
