Leistungen von A-Z
Individuelle GesundheitsLeistungen

Unter dem Begriff "IGel" (= individuelle GesundheitsLeistungen) bieten viele Arztpraxen Diagnose- und Behandlungsmethoden an, die nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gehören. Nach Umfrage-Ergebnissen werden derzeit jährlich 1,5 Milliarden Euro mit Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) umgesetzt. Jedem vierten gesetzlich Versicherten wird eine Selbstzahlerleistung angeboten. Bislang gibt es für Patienten kaum Möglichkeiten, sich wissenschaftlich fundiert über IGeL-Angebote zu informieren.
IGeL gehören daher auf den Prüfstand. Nach wissenschaftlichen Methoden untersuchen jetzt Mediziner und Gesundheitsexperten Nutzen und Risiken von IGeL. Die Ergebnisse sind im IGeL-Monitor zusammengestellt. Die Internetplattform ist nicht kommerziell. Entwickelt wurde sie vom medizinischen Dienst des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherung (MDS)
Der IGeL-Monitor unterstützt Patienten, IGeL-Angebote ihres Arztes einzuschätzen, um eine fundierte „Kaufentscheidung“ treffen zu können. Von den bisher 24 bewerteten Leistungen waren lediglich zwei tendenziell positiv.
Gelassen bleiben und genau informieren
Meist kommt das IGeL-Angebot plötzlich und unerwartet. Immer löst es Sorge um die eigene Gesundheit aus. Bleiben Sie dennoch gelassen und informieren Sie sich genau vor einer Entscheidung. Der Arzt muss Sie in sachlicher und unaufdringlicher Weise informieren, darf Sie nicht zur Inanspruchnahme drängen. Er ist verpflichtet, Sie vor der Erbringung von IGeL auch über die Kosten zu informieren und hat eine Rechnung nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) zu stellen. Eine Privatliquidation erfordert Ihre schriftliche Einwilligungserklärung. Daher:
- Lassen Sie sich die Zusatzleistungen genau erklären. Prüfen Sie in Ruhe das ärztliche Angebot durch den IGeL-Monitor.
- Bedenken Sie, dass wir grundsätzlich alle medizinisch notwendigen Behandlungen bezahlen.
- Ärzte sind verpflichtet, Sie vor der Behandlung darüber aufzuklären, dass es sich um eine Leistung handelt, für die Kosten anfallen, die von uns nicht ersetzt werden.
- Die Behandlung muss auf Ihren Wunsch hin erfolgen.
- Die Ärzte sind verpflichtet, eine ordnungsgemäße Rechnung nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte zu erstellen. Diese muss insbesondere eine Auflistung der zu erbringenden Einzelleistung enthalten (unter Angabe der entsprechenden GOÄ- bzw. Analogziffer und des Steigerungssatzes).
Wenn Sie Fragen haben rufen Sie uns gerne an - kostenlos unter 0800 8 738 740 - oder schreiben Sie uns.
Weitere nützliche Informationen finden Sie in der Broschüre "Selbst zahlen? Individuelle Gesundheitsleistungen" der Bundesärztekammer.
