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18.05.2012

Bonuskarten 2011 und 2012

Fordern Sie Ihre Bonuskarten an! Tel. 0800 8 738 740 oder schreiben Sie uns eine [Mail].

Sie können sich Ihre Bonuskarten auch downloaden:
Bonuskarte Erwachsene 2011
Bonuskarte Kinder 2011

Bonuskarte Erwachsene 2012
Bonuskarte Kinder 2012

Gesundheitsbonus der BKK Hoesch

Gesundheitsbonus der BKK Hoesch

Bonuskarte 2012

Unser Bonussystem besteht aus einem Pflichtbereich und einem Wahlbereich. Der Pflichtbereich ist vollständig nachzuweisen, daneben sind drei Punkte des Wahlbereichs einmal innerhalb eines Jahres nachzuweisen. Der Bonus beträgt 50 Euro und wird bei Erfüllung jeder weiteren Voraussetzung aus dem variablen Teil um jeweils 10 Euro bis auf maximal 70 Euro aufgestockt.

Den Pflichtbereich müssen Sie komplett erfüllen. Liegen die Voraussetzungen zur Teilnahme nicht vor (haben Sie also z.B. das Alter für eine bestimmte Vorsorgeuntersuchung noch nicht erreicht), gilt der Punkt als erfüllt:

  • Teilnahme am Gesundheits-Check-up Frauen und Männer ab 35 Jahre alle zwei Jahre
  • Teilnahme an Krebsvorsorgeuntersuchungen für Frauen ab 20 Jahre und für Männer ab 45 Jahre; jährlich
  • Teilnahme an den Kinderuntersuchungen:
    - Kinder bis zum 64. Lebensmonat
    - Jugendliche (13.–15. Lebensjahr)

Aus dem Wahlbereich müssen Sie mindestens drei Punkte erfüllen; für jeden weiteren Punkt erhalten Sie 10 € zusätzlich:

  • Sie nehmen an einem Gesundheitskurs teil (hier erstatten wir zusätzlich einen Teil der Kursgebühren).
  • Sie treiben nachweislich regelmäßig Sport, zum Beispiel in einem Sportverein.
  • Ihr Body-Mass-Index (BMI) liegt zwischen 18 und 27.
  • Sie sind seit mindestens sechs Monaten Nichtraucher.
  • Sie haben unsere Schutzimpfungen in Anspruch genommen.

Generell gilt:

  1. Nehmen Kinder nicht an den für sie vorgesehenen U-Untersuchungen teil, erhalten weder sie noch die Eltern einen Bonus. Damit wollen wir die Inanspruchnahme der Vorsorgeuntersuchungen stärken.
  2. Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr erhalten keine eigene Bonus-Zahlung. Der Betrag wird dem Mitglied ausgezahlt.
  3. Die Bonusvoraussetzungen, z.B. Teilnahme an den Vorsorgeuntersuchungen, können auf einer Bonus-Karte eingetragen oder auch durch Einzelbelege nachgewiesen werden. Die Nachweise sind der BKK bis zum 31. März des Folgejahres vorzulegen.
  4. Die Gutschrift erfolgt bis zum 30. April des Folgejahres. Voraussetzung ist, dass zum Zeitpunkt der Auszahlung eine ungekündigte Mitgliedschaft bei unserer Betriebskrankenkasse besteht.