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18.05.2012
Beitragsrückerstattung (Wahltarif)

Beitragsrückerstattung (Wahltarif)

Geldscheine mit Stethoskop

Mitglieder, die im Kalenderjahr länger als drei Monate bei unserer BKK versichert sind, können den Wahltarif Beitragsrückerstattung wählen. Voraussetzung für eine Beitragsrückerstattung ist, dass Sie und Ihre mitversicherten Familienangehörigen in einem Kalenderjahr keine Leistungen zu Lasten der BKK Hoesch in Anspruch nehmen.

Wir erstatten unseren Mitgliedern, die diese Voraussetzungen erfüllen, einen vollen Monatsbeitrag.

Folgende Leistungen wirken sich nicht auf die Beitragsrückerstattung aus:

  • Leistungen zur Verhütung von Zahnerkrankungen
  • medizinische Vorsorgeleistungen mit Ausnahme ambulanter Vorsorgeleistungen
  • Gesundheitsuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten
  • Kinderuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten
  • Prävention und Selbsthilfe
  • Inanspruchnahme von Leistungen durch mitversicherte Familienangehörige, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben

Nutzen Sie diese Leistungen, sie sind wichtig für Ihre Gesundheit. Darüber hinaus sind sie Bestandteil unseres Gesundheitsbonus.
Der Tarif wird unter Verzicht auf das Kündigungsrecht für mindestens ein Jahr gewählt.

Mitglieder, deren Beiträge vollständig von Dritten getragen werden, können den Wahltarif nicht wählen.