Leistungen von A-Z
Auslandsaufenthalte

Der umfassende Versicherungsschutz unserer BKK endet grundsätzlich an den Grenzen der Bundesrepublik. In folgenden Ländern können die Versicherten der BKK aber Leistungen nach dem jeweils dort geltenden Recht in Anspruch nehmen:
Belgien, Bosnien-Herzegowina*, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Mazedonien*, Montenegro*, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Serbien*, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei*, Tunesien*, Ungarn, Zypern (griech. Teil)
* Es bestehen mit diesen Ländern spezielle Sozialversicherungsabkommen.
Wenn Sie in diese Länder reisen möchten, beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reisebeginn die jeweils geltenden Merkblätter und eine Europäische Krankenversicherungskarte. Leider können wir aber nicht garantieren, dass die benötigten Leistungen immer kostenlos gewährt werden, denn trotz aller Vereinbarungen wird die Europäische Krankenversicherungskarte nicht immer angenommen. Sie werden ggf. nur gegen Privathonorar behandelt und können dann einen Antrag auf Kostenerstattung bei der zuständigen Krankenkasse Ihres Aufenthaltsortes stellen. Können Sie sich nicht an die ausländische Krankenkasse wenden, erstatten wir den Betrag, den die ausländische Krankenkasse nach ihren Vorschriften hätte zahlen müssen. Wichtig: In jedem Fall müssen Sie die detaillierte und quittierte Rechnung des Arztes vorlegen, bewahren Sie diese also gut auf!
Da zudem nicht mit jedem Land ein Sozialversicherungsabkommen besteht, empfehlen wir dringend, für jede Auslandsreise eine private Reisekrankenversicherung abzuschließen!
Zu weiteren Einzelheiten (z. B. Ausnahmen für chronisch Kranke, die sich nicht privat versichern können) beraten wir Sie gern persönlich!
