Sie befinden sich hier: Leistungen von A bis Z / Ärztliche Behandlung
18.05.2012
Ärztliche Behandlung

Ärztliche Behandlung

Arztgespräch

Ärztliche Behandlung erhalten Sie zeitlich unbegrenzt durch alle zugelassenen Vertragsärzte. Dem Arzt gegenüber weisen Sie sich durch Vorlage der Krankenversichertenkarte als Versicherter unserer BKK aus. Die Krankenversichertenkarte ist dem Arzt vor der ersten Behandlung vorzulegen. Sollte dies nicht möglich sein, so ist der Nachweis innerhalb von zehn Tagen nachzureichen. Beachten Sie bitte auch unsere Hinweise zur so genannten Praxisgebühr.

Zusätzlich bieten wir unseren Versicherten den Arzt-Termin-Service.