Sie befinden sich hier: Leistungen & mehr / Wahltarif Beitragsrückerstattung
29.07.2010
Wahltarif Beitragsrückerstattung

Wahltarif Beitragsrückerstattung

Geld mit Stethoskop

Mitglieder, die im Kalenderjahr länger als drei Monate bei unserer BKK versichert sind, können den Wahltarif Beitragsrückerstattung wählen. Voraussetzung ist, dass sie und ihre mitversicherten Familienangehörigen in einem Kalenderjahr keine Leistungen zu Lasten der BKK Hoesch in Anspruch nehmen.

Wir erstatten unseren Mitgliedern, die diese Voraussetzungen erfüllen, einen vollen Monatsbeitrag. (Ein Zwölftel ihrer im Kalenderjahr gezahlten Beiträge, einschließlich der Anteile, die nicht vom Mitglied zu tragen sind)

Diese Leistungen sind unschädlich für die Beitragsrückerstattung

  • Leistungen zur Verhütung von Zahnerkrankungen
  • medizinische Vorsorgeleistungen mit Ausnahme ambulanter Vorsorgeleistungen
  • Gesundheitsuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten
  • Kinderuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten
  • Prävention und Selbsthilfe
  • Ebenfalls unschädlich für die Beitragsrückzahlung ist die Inanspruchnahme von Leistungen durch mitversicherte Familienangehörige, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Nutzen Sie diese Leistungen, sie sind wichtig für Ihre Gesundheit. Darüber hinaus sind sie Bestandteil unseres Gesundheitsbonus.
Der Tarif wird - mit Verzicht auf das Kündigungsrecht - für mindestens drei Jahre gewählt.

Mitglieder, deren Beiträge vollständig von Dritten getragen werden, können den Wahltarif nicht wählen.