
Pflegedatenbank:
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Ratgeber zur Pflege
Unsere Broschüren "Alles Wichtige zur häuslichen Pflege" und "Alles Wichtige zur vollstationären Pflege" können Sie per mail anfordern.
Leistungen der Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung soll allen Pflegebedürftigen Hilfe leisten, die wegen der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf solidarische Unterstützung angewiesen sind.
Die BKK Hoesch ist neben den Leistungen der Krankenversicherung auch für die Durchführung der Pflegeversicherung zuständig. Alle pflichtversicherten und freiwillig versicherten Mitglieder der BKK sind "automatisch" Mitglied der BKK Pflegekasse Hoesch.
Die Leistungen der Pflegeversicherung sollen den Pflegebedürftigen helfen, trotz ihres Hilfebedarfs ein möglichst selbständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht. Die Hilfen sind darauf auszurichten, die körperlichen, geistigen und seelischen Kräfte der Pflegebedürftigen wiederzugewinnen oder zu erhalten.
Die BKK Pflegekasse Hoesch bezahlt sowohl Leistungen der häuslichen als auch der vollstationären Pflege. Damit die BKK Hoesch Pflegeversicherung optimale Hilfe leisten kann, wird die Pflegebedürftigkeit bemessen und in drei Pflegestufen eingeteilt. Die Beurteilung richtet sich vornehmlich nach der Art des zu leistenden Hilfebedarfs und dem durchschnittlichen Zeitaufwand, der dafür notwendig ist.
Um Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten ist es notwendig, dass eine "Vorversicherungszeit" erfüllt ist. Erst, wenn man mindestens zwei Jahre (vorher: fünf Jahre) in der Pflegeversicherung versichert ist, kann man Leistungen beanspruchen. Leistungen können nur auf Antrag zur Verfügung gestellt werden, und zwar frühestens vom Tag der Antragsstellung an.
Leistungs-Höchstgrenzen in der häuslichen Pflege
| Pflegesachleistungen (monatlich) | Pflegegeld (monatlich) | |
| Pflegestufe I (erheblich Pflegebedürftig) |
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| ab 2010 | Pflegeeinsätze bis zu 440 Euro | 225 Euro |
| ab 2012 | Pflegeeinsätze bis zu 450 Euro | 235 Euro |
| Pflegestufe II (Schwerpflegebedürftig) |
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| ab 2010 | Pflegeeinsätze bis zu 1.040 Euro | 430 Euro |
| ab 2012 | Pflegeeinsätze bis zu 1.100 Euro | 440 Euro |
| Pflegestufe III (Schwerstpflegebedürftig) |
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| ab 2010 | Pflegeeinsätze bis zu 1.510 Euro | 685 Euro |
| ab 2012 | Pflegeeinsätze bis zu 1.550 Euro | 700 Euro |
| Pflegestufe III (Härtefälle) |
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| ab 2010 | Pflegeeinsätze bis zu 1.918 Euro |
