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29.07.2010

Leistungsverzeichnis 2010

Leistungsverzeichnis 2010

Unser Leistungsverzeichnis können Sie auch per mail anfordern.

Leistungen der BKK Hoesch

Leistungen der BKK Hoesch

Wir geben Ihnen die Sicherheit, die Sie brauchen.

Seit 1874 bieten wir unseren Versicherten einen sicheren und umfassenden Krankenversicherungsschutz.

Unser Leistungsverzeichnis 2010 können Sie hier downloaden. In Kürze steht hier auch eine detaillierte Leistungsübersicht zur Verfügung. 

 

Unser Gesundheitsbonus – Sie haben es in der Hand!

Wir bieten unseren Versicherten einen Bonus von bis zu 70 Euro für gesundheitsbewusstes Verhalten. Jeder teilnehmende Versicherte - egal ob Alte oder Junge, Gesunde oder Kranke - hat einen eigenen Bonusanspruch.

Eine Familie mit zum Beispiel vier Versicherten kann eine Beitragsermäßigung von bis zu 280 Euro erhalten. 

So erhalten Versicherte ihren Bonus

Bonussystem Teil 1

Diesen Bereich müssen Sie komplett erfüllen. Liegen die Voraussetzungen zur Teilnahme nicht vor, gilt der Punkt als erfüllt.

  • Teilnahme am Gesundheits-Check-up Frauen und Männer ab 35 Jahre alle zwei Jahre
  • Teilnahme an Krebsvorsorgeuntersuchungen für Frauen ab 20 Jahre und für Männer ab 45 Jahre; jährlich
  • Teilnahme an den Kinderuntersuchungen
    - Kinder bis zum 64. Lebensmonat
    - Jugendliche (13. – 15. Lebensjahr)

Bonussystem Teil 2

Aus diesem Wahlbereich müssen Sie mindestens drei Punkte erfüllen; für jeden weiteren Punkt erhalten Sie 10 € zusätzlich.

  • Sie nehmen 2009 an einem Gesundheitskurs teil (hier erstatten wir zusätzlich einen Teil der Kursgebühren)
  • Sie treiben nachweislich regelmäßig Sport, zum Beispiel in einem Sportverein
  • Ihr Body-Maß-Index liegt zwischen 18 und 27
  • Sie sind seit mindestens sechs Monaten Nichtraucher
  • Sie haben unsere Schutzimpfungen in Anspruch genommen

generell gilt:

  1. Jeder Versicherte erhält einen eigenen Bonus, also auch Kinder.
  2. Der Bonus beträgt bis zu 70 € bei Erfüllung aller Punkte.
  3. Die Punkte, für die der Versicherte die Voraussetzungen nicht erfüllt, gelten als für den Bonus erbracht. Zum Beispiel: Ist der Versicherte für die Krebsvorsorgeuntersuchung für Männer zu jung, gilt dieser Punkt als erfüllt.
  4. Nehmen Kinder nicht an den für sie vorgesehenen U-Untersuchungen teil, erhalten weder sie noch die Eltern einen Bonus. Damit wollen wir die Inanspruchnahme der Vorsorgeuntersuchungen stärken.
  5. Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr erhalten keine eigene Bonus-Zahlung. Der Betrag wird dem Mitglied ausgezahlt.
  6. Die Gutschrift erfolgt bis zum 30. April des Folgejahres. Voraussetzung ist, dass zum Zeitpunkt der Auszahlung eine ungekündigte Mitgliedschaft bei unserer Betriebskrankenkasse besteht.
  7. Die Bonusvoraussetzungen, z.B. Teilnahme an den Vorsorgeuntersuchungen, können auf einer Bonus-Karte eingetragen oder auch durch Einzelbelege nachgewiesen werden.