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29.07.2010

Für alle Leistungen gilt:

Die jeweilige Behandlungsdauer und die Abrechnungsmodalitäten erfahren Sie bei Ihrem Arzt. Die Kosten für die homöopathischen Arzneimittel dürfen nicht von uns übernommen werden.

Arztsuche

Hier finden Sie Ärzte, die Mitglieder des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) sind und eine homöopathische Ausbildung nachweisen können. Wählen Sie bitte als Suchkriterium unbedingt "Kassenpraxis-Sonderverträge" (IV-Vertrag) aus. [Zur Arztsuche]

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Sanfte Medizin - Homöopathie

Sanfte Medizin - Homöopathie

Globuli

Die BKK Hoesch hat mit dem Deutschen Zentralverein Homöopathischer Ärzte e. V. und dem Deutschen Apothekerverband e. V. einen Vertrag über die ärztliche Versorgung mit klassischer Homöopathie geschlossen. Damit folgt die BKK Hoesch dem Wunsch vieler Versicherter und hat das Leistungsangebot bei alternativen Behandlungsmethoden ergänzt.

Der wichtigste Grundsatz der Homöopathie ist das Ähnlichkeitsprinzip: „Ähnliches soll durch Ähnliches geheilt werden“. Das heißt, das entscheidende Auswahlkriterium etwa für ein homöopathisches Arzneimittel ist, dass es an Gesunden ähnliche Symptome hervorruft wie die, an denen der Kranke leidet.

„Klassische Homöopathie“ grenzt sich vom großen Spektrum anderer als „homöopathisch“ bezeichneter Heilmethoden ab. In der Klassischen Homöopathie wird immer nur ein einzelnes Mittel verabreicht, meistens in einer mittleren oder hohen Potenz. Arzneimittel werden nach gründlicher Anamnese grundsätzlich nach dem individuellen Symptombild des Kranken ausgewählt.

Mit dem Vertrag haben Patienten nun die Möglichkeit zur homöopathischen Behandlung bei speziell ausgebildeten Ärzten. Hierzu gehören unter anderem eine homöopathische Erstanamnese für Kinder und Erwachsene, Folgeanamnesen, Arzneimittelauswahl (Repertorisation) sowie Abstimmung mit teilnehmenden Apotheken.

Voraussetzung ist, dass der Patient seine Teilnahme bei einem der dem Vertrag beigetretenen Ärzte erklärt.

Diese homöopathischen Leistungen erhalten Sie:

  • Homöopathische Erstanamnese
    Erstes Gespräch mit Ihrem Arzt; individuelle Beschwerden sowie das physische und psychische Gesamtbild werden schriftlich festgehalten.
  • Homöopathische Analyse
    Die wichtigsten Symptome werden anhand des Gesprächsprotokolls ermittelt.
  • Repertorisation
    Ihr Arzt wählt auf Basis der Erstanamnese und unter Verwendung zahlreicher Nachschlagewerke das für Sie am besten geeignete homöopathische Mittel aus.
  • Homöopathische Folgeanamnese
    Das Folgegespräch mit Ihrem Arzt dient zur Kontrolle des Behandlungs- und Heilungsverlaufs.
  • Homöopathische Beratung
    Wenden Sie sich für Fragen und Auskünfte an Ihren homöpathischen Arzt

Leistungen der Apotheken

  • Information und Beratung von Versicherten
  • Kommunikation mit den teilnehmenden Ärzten
  • Empfehlung der Konsultation des Arztes, sofern Beschwerden über das Ausmaß einer Befindlichkeitsstörung hinausgehen
  • Unterstützung bei der Versorgung mit seltenen Arzneimitteln, besonderen Potenzen oder Darreichungsformen