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09.09.2010
Kurzmitteilungen

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News

Künftig haben Sie einen weitergehenden Anspruch auf festsitzenden Zahnersatz. Einen entsprechenden Beschluss hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 20. Mai 2010 in Berlin gefasst. Danach ist Ihr Anspruch beispielsweise bei der Versorgung mit Brücken oder prothetischen Kronen künftig nicht mehr davon abhängig, ob der Gegenkiefer mit einem festsitzenden oder herausnehmbaren Zahnersatz versorgt ist. Damit können künftig mehr Versicherte von einer Versorgung mit festsitzendem Zahnersatz profitieren. Die bisherige Regelung sah vor, dass festsitzender Zahnersatz grundsätzlich nur dann als Kassenleistung in Frage kommen konnte, wenn im Gegenkiefer entweder noch eigene Zähne oder aber ebenfalls festsitzender Zahnersatz vorhanden waren.

Der Beschluss des G-BA wird dem Bundesministerium für Gesundheit  (BMG) zur Prüfung vorgelegt und tritt nach erfolgter Nichtbeanstandung nach der Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft.

 

Satzungsnachtrag

Das Bundesversicherungsamt hat den 5. Nachtrag zur Satzung der BKK Hoesch vom 16. September 2008 genehmigt. Er tritt grundsätzlich zum 1. April 2010 in Kraft.

Die wesentlichen Änderungen:

  1. In Paragraph 15b (Primärprävention) sind im Handlungsfeld Genuss- und Suchtmittelkonsum die Maßnahmen zum Medikamenten- und Drogenmissbrauch gestrichen worden, da sie nicht mehr Gegenstand des Leitfadens sind.
  2. In Paragraph 15d (Wahltarif Modellvorhaben für strukturierte Behandlungsprogramme) wurde die Laufzeit des Behandlungsprogramms für Brustkrebs bis 30. Juni 2010 verlängert.
  3. Darüber hinaus musste wegen der im Jahre 2011 anstehenden Sozialwahl in Paragraph 2 wieder eine paritätische Zusammensetzung des Verwaltungsrates vorgesehen werden.

 

 

Notaufnahme statt Wartezeiten beim Arzt

Grafik zur Kurzmitteilung

12% der Krankenhauspatienten sind schon einmal mit Beschwerden, für die sie normalerweise eine Arztpraxis aufsuchen würden, in die Notaufnahme eines Krankenhauses gegangen, um Wartezeiten auf einen Termin beim Arzt zu umgehen. Das hat eine aktuelle Umfrage des BKK Bundesverbandes ergeben. Gesetzlich Krankenversicherte unterschieden sich hier nicht von privat Versicherten. Chronisch Kranke sind mit 15% überdurchschnittlich häufig zur Notaufnahme gegangen, um Termin-Wartezeiten beim Arzt zu verhindern.

 

 

 

Jeder sechste Patient sucht seine Klinik im Internet

Gerade für einen planbaren Krankenhausaufenthalt ist das Internet eine wichtige Informationsquelle: Jeder sechste Klinikpatient, der das Internet nutzt, hat schon einmal eine Krankenhaussuchmaschine zu Rate gezogen. Ältere Internetnutzer über 60 Jahre, die in den letzten drei Jahren im Krankenhaus waren, suchten mit 23 Prozent überdurchschnittlich häufig im Internet nach einer geeigneten Klinik. Der BKK Klinikfinder ist die am zweithäufigsten genutzte Krankenhaussuchmaschine. Unter www.bkkklinikfinder.de gibt es umfassende Klinikinformationen. Auch die Ergebnisqualität der Krankenhäuser wird verglichen. Die zugrunde liegenden Qualitätsberichte werden von Krankenhäusern jährlich aktualisiert, nicht wie gesetzlich vorgesehen nur alle zwei Jahre.

 

Medien haben den größten Einfluss auf Kinder und Jugendliche

Grafik Einfluss der Medien auf Kinder 2009

Nach einer repräsentativen Allensbach-Umfrage ließen sich Kinder und Jugendliche 2009 besonders stark durch Medien beeindrucken. Mehr als die Hälfte (56 Prozent) der Befragten war der Meinung, Fernsehen und Internet haben eine entscheidende Macht. 44 Prozent halten Freunde für wichtige Beeinflusser. Weniger Nachdruck wird den Eltern mit 31 Prozent zugesprochen. Lediglich 5 Prozent glauben, dass Lehrer einen entscheidenden Beitrag zur Sozialisation von Kindern und Jugendlichen beitragen. Bei der Befragung waren Mehrfachnennungen möglich.

 

 

 

Ärztliche Vergütung steigt stetig

Gegen die Stimmen der Krankenkassen wurde 2008 eine Erhöhung der Arzt-Honorare für 2009 von 3,5 Milliarden € (gegenüber dem Jahr 2007) beschlossen. Zwar ist das Einkommen der Ärzte nach Regionen und Fachgruppen unterschiedlich, doch Grund zur Klage gibt die Einkommensentwicklung nicht, liegt sie doch Jahr für Jahr über der Steigerungsrate der Löhne und Gehälter – der so genannten Grundlohnsumme. Sie bildet die Basis für die Beitragseinnahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung.

Das durchschnittliche Einkommen eines Arztes wird in diesem Jahr bei rund 164000 € liegen, so die Berechnungen des Spitzenverbandes der Krankenkassen.