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Keine Barzahlung im Krankenhaus

Seit 2010 sind die Krankenhäuser verpflichtet, die Zuzahlungen der gesetzlich versicherten Patienten für die Krankenkassen einzuziehen – so bestimmt es das Krankenhausreformgesetz.
Nun sind Zuzahlungen für stationäre Behandlung an sich schon eine Belastung für die Versicherten. Hinzu kommt jetzt die Sorge, ob das Geld im Krankenhaus auch sicher ist. Denn pro Kalendertag 10 € sind zu zahlen, für maximal 28 Tage also 280 € – und die möchte niemand mit sich herumtragen, wenn er im Krankenhaus behandelt werden muss.
Die BKK Hoesch geht daher einen anderen Weg. „Wir wollen unseren Versicherten helfen, damit sie möglichst schnell wieder gesund werden. Sie sollen sich keine Sorgen um die Sicherheit ihres Geldes im Krankenzimmer machen, sondern sich auf die Behandlung und Therapie konzentrieren,“ erklärt Achim Beißel, verantwortlich für den Krankenhausbereich bei unserer Kasse und damit auch für die Abrechnungen. „Daher verzichten wir darauf, dass die Krankenhäuser für uns die Zuzahlungen einziehen. Unsere Versicherten benötigen im Krankenhaus nur ihre Versichertenkarte.“
Erst wenn Sie wieder zuhause in Ihrer gewohnten Umgebung sind, melden wir uns bei Ihnen - mit dem Wunsch für eine schnelle weitere Genesung und wegen der notwendigen Zuzahlungen. Sind die Versicherten bereits von den Zuzahlungen befreit, fallen natürlich keine Kosten an.
Patienten, die im Krankenhaus behandelt werden müssen, empfiehlt Achim Beißel: „Nehmen Sie nicht mehr Geld mit als notwendig. Sollte das eine oder andere Krankenhaus noch nicht über unser Vorgehen informiert sein, soll die Klinik bei uns anrufen – wir klären das dann ganz schnell.“
