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29.07.2010
Satzung der BKK Hoesch

Satzung der BKK Hoesch

Papier und Füller

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5. Nachtrag zur Satzung der BKK Hoesch vom 16. September 2008

Das Bundesversicherungsamt hat den 5. Nachtrag zur Satzung der BKK Hoesch vom 16. September 2008 genehmigt. Er tritt grundsätzlich zum 1. April 2010 in Kraft.

Die Änderungen werden im Folgenden skizziert:

In Paragraph 15b (Primärprävention) sind im Handlungsfeld Genuss- und Suchtmittelkonsum die Maßnahmen zum Medikamenten- und Drogenmissbrauch gestrichen worden, da sie nicht mehr Gegenstand des Leitfadens sind.

In Paragraph 15d (Wahltarif Modellvorhaben für strukturierte Behandlungsprogramme) wurde die Laufzeit des Behandlungsprogrammes für Brustkrebs bis 30. Juni 2010 verlängert.

Darüber hinaus musste wegen der im Jahre 2011 anstehenden Sozialwahl in Paragraph 2 wieder eine paritätische Zusammensetzung des Verwaltungsrates vorgesehen werden.

Die Neufassung der Satzung kann in den Geschäftsräumen der Betriebskrankenkasse während der üblichen Geschäftsstunden eingesehen werden.