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29.07.2010

Ab 1. März 2010 neue Rabattverträge

Weitere Arzneimittel für BKK-Versicherte von Zuzahlungen befreit.

Die Arzneimittelkosten steigen stetig. Seit Jahren ist ihr Anteil an den Gesamtausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung höher als der für die ambulante ärztliche Versorgung. Jeder Kostenanstieg in diesem Bereich stellt die Krankenkassen vor zusätzliche Probleme. „Wir müssen alle Möglichkeiten nutzen, die Kosten zu senken“, erläutert Uwe Gehrig, Vorstand der BKK Hoesch. „Es darf nicht sein, dass die Gewinne der Arzneimittelhersteller durch Zusatzbeiträge von Versicherten finanziert werden.“

Eine Möglichkeit Geld zu sparen sind Generika, häufig auch als Nachahmerprodukte bezeichnet. Sie sind quasi die Kopie eines Original-Arzneimittels, dessen Patentschutz abgelaufen ist. Die Kosten für Generika liegen weit unter den Preisen für Original-Präparate.

Identisch sind die Generika mit den Original-Arzneimitteln in den Punkten Wirkstoff, Wirkstärke, Darreichungsform und Anwendungsbereich. Unterscheiden können sich Verpackung, Farbe, Form und Hilfsstoffe (z.B. Milchzucker, Stärke). Sie unterliegen aber wie die Originale den strengen Qualitätskontrollen des Arzneimittelgesetzes.

Bereits seit Jahren nutzt die BKK Hoesch die Möglichkeit mit Herstellern von Generika Rabattverträge zu schließen. Gemeinsam mit einer Vielzahl anderer Betriebskrankenkassen und einer Gesamtzahl von über sieben Millionen Versicherten fand im vergangenen Jahr eine Ausschreibung statt. Ab dem 1. März 2010 gelten die neuen Verträge.

Versicherte der BKK Hoesch haben jetzt den Vorteil, dass für weitere rund 1.760 Arzneimittel, für die diese Verträge gelten, keine Zuzahlungen mehr anfallen. Die Verträge sind mit den Herstellern der Generika für mindestens zwei Jahre geschlossen. Damit ist die Versorgung dauerhaft preisgünstig und sicher.

Info:
Zuzahlungen bei Arzneimitteln, die nicht zuzahlungsbefreit sind:
10 Prozent des Apothekenverkaufspreises - mindestens müssen es 5 Euro sein, höchstens aber 10 Euro. Der Zuzahlungsbetrag ist jedoch nie höher als die tatsächlichen Kosten des Präparats

04.03.10 10:46 Alter: 147 Tage